I. Name, Sitz und Zweck
    Art. 1 Name
    Unter dem Namen «Verein Destinationen Kanton Bern (DBE)» besteht ein im Handelsregister eingetragener Verein im Sinne von Art 60ff ZGB.

    Art. 2 Sitz
    Sitz des Vereins ist jeweils der Destinationssitz des gewählten Präsidenten.

    Art. 3 Zweck
    Der Verein bezweckt die Wahrnehmung der Interessen der Tourismusdestinationen im Kanton Bern im Bereich des Tourismus-Lobbying. Insbesondere ist der Verein tätig als:
    • Vertreterin tourismuspolitischer Interessen der Mitglieder gegenüber der öffentlichen Hand und Privaten
    • Vernehmlassungsstelle
    Der Verein ist nicht gewinnorientiert. Er kann Liegenschaften erwerben, verwalten und verkaufen, sich an anderen Unternehmen beteiligen, sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck des Vereins zu fördern.

    II. Mitgliedschaft
    Art. 4 Mitglieder

    Die Mitglieder setzten sich aus den gemäss gültigem Tourismusentwicklungsgesetz (TEG, Art. 3) anerkannten touristischen Destinationen im Kanton Bern zusammen, sowie der Made in Bern AG.

    Art. 5 Eintritt und Austritt

    Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt durch den Vorstand. Die Aufnahme muss einstimmig erfolgen. Sie erfolgt jeweils auf Beginn des folgenden Geschäftsjahres.
    Ein Austritt ist zulässig, wenn er mit Beachtung einer halbjährigen Kündigungsfrist auf Ende des Geschäftsjahres schriftlich dem Vorstand mitgeteilt wird.

    III. Organisation
    Art. 6 Organe

    Die Organe des Vereins sind:

    A. Die Vereinsversammlung
    B. Der Vorstand
    C. Kommission Berner Oberland
    D. Die Revisionsstelle

    A. Die Vereinsversammlung
    Art. 7 Einberufung

    Die ordentliche Vereinsversammlung findet innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres statt. Sie wird vom Vorstand einberufen und vom Vereinspräsidenten oder dessen Stellvertreter geleitet.
    Eine ausserordentliche Vereinsversammlung findet statt, wenn es der Vorstand oder ein Fünftel der Mitglieder unter schriftlicher Angabe der Gründe und der zu behandelnden Traktanden verlangen.
    Die Einberufung zur ordentlichen und ausserordentlichen Vereinsversammlung erfolgt durch schriftliche Mitteilung mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin und hat die Verhandlungsgegenstände bekannt zu geben.

    Art. 8 Aufgaben und Zuständigkeiten

    Die Vereinsversammlung ist zuständig für

    • Die Änderung der Statuten, die Auflösung des Vereins und die Liquidation des Vereinsvermögens,
    • Die Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes
    • Die Wahl des Vereinspräsidenten, der Mitglieder, des Vorstandes und der Revisionsstelle
    • Die Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung und des Berichtes der Revisionsstelle
    • Abschluss von Verträgen an Grundstücken
    • Die Festsetzung der Höhe der Mitgliederbeiträge
    • Die Entlastung des Vorstandes
    • Die Genehmigung des Geschäftsreglementes
    Art. 9 Beschlussverfahren

    Die Vereinsversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn sie statutengemäss einberufen wurde.
    Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Vertretung von maximal einer weiteren Stimme ist zugelassen mit schriftlicher Vollmacht. Juristische Personen üben ihr Stimmrecht durch einen ausdrücklich dafür bezeichneten Vertreter, der Mitglied ihrer Verwaltung sein muss, aus.
    Soweit es das Gesetz oder die Statuten nicht anders bestimmen, fasst die Vereinsversammlung ihre Beschlüsse mit dem Mehr der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
    Bei Wahlen fasst die Vereinsversammlung ihre Beschlüsse mit dem relativen Mehr.
    Für die Änderung der Statuten oder die Auflösung des Vereins bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.

    Art. 10 Anträge

    Anträge der Mitglieder an die Vereinsversammlung sind jeweils schriftlich und begründet bis 20 Tage vor der Vereinsversammlung dem Vorstand einzureichen.

    Art. 11 Traktanden

    Die Vereinsversammlung darf nur über Sachgeschäfte beschliessen, die vom Vorstand beraten und auf der Traktandenliste aufgeführt sind.

    B. Der Vorstand
    Art. 12 Zusammensetzung und Bestellung

    Der Vorstand besteht aus mindestens 6 Mitgliedern, welche den anerkannten touristischen Destinationen des Kantons Bern angehören, sowie der Made in Bern AG.
    Den Vorsitz führt der Vereinspräsident oder der Vizepräsident.

    Art. 13 Aufgaben und Zuständigkeiten

    Der Vorstand ist zuständig für

    • Die Wahl des Vizepräsidenten
    • Die Umsetzung der ihm von der Vereinsversammlung übertragenen Aufgaben
    • Die Vertretung des Vereins gegenüber Dritten
    • Die Vorberatung der Geschäfte der Vereinsversammlung
    • Die Antragstellung an die Vereinsversammlung
    • Die Vorlage von Jahresbericht und Jahresrechnung
    • Die Genehmigung des Budgets
    • Die Überwachung des Geschäftsbetriebes und die Aufsicht über die Geschäftsführung
    • Die Wahl und Abwahl des Geschäftsführers (Sekretär) der nicht Mitglied des Vorstandessein muss und keine selbständige Organfunktion hat.
    • Die Delegation von statutengemässen Aufgaben an andere Organisationen
    • Alle übrigen Aufgaben, die nicht gemäss Statuten oder Gesetz im Kompetenzbereich der Vereinsversammlung liegen.
    Art. 14 Beschlussverfahren

    Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Stimmdelegation ist ausgeschlossen.

    Art. 15 Zeichnungsberechtigung

    Der Präsident, der Vizepräsident und der Geschäftsführer (Sekretär) sind kollektiv zu Zweien zeichnungsberechtigt.

    C. Kommission Berner Oberland
    Art. 16 Zusammensetzung und Bestellung

    Die ständige Kommission setzt sich aus je einem Vertreter der Destinationen Berner Oberland Ost-, Mitte- und West zusammen. Die Mitglieder werden durch die Delegierten gewählt und konstituieren sich selbst.

    Art. 17 Aufgaben und Zuständigkeiten

    Die Kommission ist zuständig für Berner Oberland spezifische Tourismusthemen.

    Art. 18 Beschlussverfahren

    Die Kommission erarbeitet Geschäfte und unterbreitet diese zur Beschlussfassung durch den Vorstand.

    D. Die Revisionsstelle
    Art. 19 Aufgaben

    Die Revisionsstelle wird alle zwei Jahre gewählt und ist wieder wählbar. Sie prüft die Rechnungsführung des Vereins und erstattet jährlich der Vereinsversammlung schriftlich Bericht.

    IV. Finanzen
    Art. 20 Finanzbeschaffung

    Der Verein finanziert sich aus

    • Beiträgen der Destinationen, sowie der Made in Bern AG
    • Beiträgen des Kantons Bern
    • Beiträgen von Dritten
    • Kredit- und Darlehensaufnahmen
    • Erträge aus kommerziellen Tätigkeiten

    Das Geschäftsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember.

    Art. 21 Beiträge der Destinationen sowie der Made in Bern AG

    Die Beiträge der Destinationen sowie der Made in Bern AG decken die Aufwendungen des Vereins, welche durch die Erbringung der Dienstleistungen für die Mitglieder gemäss Art. 3 entstehen.
    Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem jährlich zu erarbeitendem Budget.

    Art. 22 Beiträge des Kantons Bern

    Durch allfällige Beiträge des Kantons finanziert der Verein Aufgaben im Bereich der Koordination der Tourismuspolitik.

    Art. 23 Verbindlichkeiten

    Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

    V. Auflösung und Liquidation
    Art. 24 Auflösung

    Die Auflösung des Vereins kann nur von einer ausschliesslich hierfür einberufenen Vereinsversammlung beschlossen werden. Zur Beschlussfassung bedarf es einer Stimmenmehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
    Der Vorstand führt die Liquidation durch und erstellt einen Bericht und die Schlussrechnung zuhanden der Vereinsversammlung. Die Vereinsversammlung entscheidet über die Verwendung eines allfälligen Aktivenüberschusses.

    VI. Schlussbestimmungen
    Art. 25 Inkrafttreten

    Diese Statuten ersetzen die Statuten, welche anlässlich der Vereinsversammlung vom 2. September 2020 gültig waren und treten mit der Mitgliederversammlung vom 1. März 2022 in Kraft.

    Interlaken, den 1. März 2022

    Namens der Vereinsversammlung

    Der Präsident                                        Vizepräsidentin
    Marc Ungerer                                        Manuela Angst

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